Theorie – ABC

selbständige Unternehmer:in.

Arbeitet ortsunabhängig und unterstützt bei Bürodienstleistungen, die vom Kerngeschäft ablenken und abhalten.

Ich übe diese Tätigkeit ausschließlich im Nebenerwerb (Kleingewerbe) aus und möchte damit vorrangig meine Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich „Offline-Marketing“ ausbauen.

Es muss kein Arbeitsplatz bereitgestellt werden.

Die Beauftragung erfolgt nach Bedarf und Projektsituation entweder stundenweise oder projektbezogen.

Wegfall der Lohnnebenkosten

Ich arbeite als selbständige Unternehmerin und stelle meine Arbeitszeit in Rechnung. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Mit einem Blick von außen schaue ich auf die Abläufe und Prozesse und trage mit Prozessoptimierung und Verbesserungsvorschlägen bei.

Sollte die Zusammenarbeit nicht wie erwartet verlaufen, kann sie beidseitig entsprechend der Vertragsvereinbarung beendet werden.

Schreibe mir gerne eine e-Mail an mail@verena-office.de